Eine Mobilheimversicherung stellt einen sinnvollen Schutz für jedes feststehende Mobilheim dar. Welche Arten von Mobilheimen und welche Gefahren bzw. Schäden versichert sind, erfahren Sie hier.
Was ist ein Mobilheim?
Mobilheim ist ein Überbegriff für viele Arten von Objekten. Darunter fallen u.a. Wohnwägen, Chalets und Tiny Houses. Abhängig von der Definition sowie der Mobilheimversicherung zählen auch ausgebaute Bauwägen, Zirkuswägen sowie Singlehouses bzw. Minihäuser dazu.
Mobilheime können für den Straßenverkehr zugelassen sein. Die meisten Mobilheimversicherungen versichern aber nur abgemeldete und feststehende Objekte.
Was ist versichert?
Versichert ist das Mobilheim an sich und der Hausrat. Zudem beinhaltet die Mobilheimversicherung einen Schutz vor Glasbruch und eine Standplatzhaftpflicht.
Folgende Dinge sind im Detail versichert:
- Mobilheim
- Wohnwagen, Tiny House, Chalet, Zirkuswagen, ausgebauter Bauwagen, Singlehouse oder Minihaus
- Dauerstandzelt, Fußboden, fester Vorbau
- Gartenhaus, Geräteschuppen
- Carport
- Schutzdach
- SAT-Anlage
- Einfriedung
- winterfester Pavillon
- Hausrat
- Bekleidung
- Möbel
- Teppiche
- Elektrogeräte
- Wertgegenstände
- Bargeld
- Glasbruch
- Verglasungen des Mobilheims
- Verglasungen des Mobiliars
- Standplatzhaftpflicht
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Im Schadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten für die Beschädigungen erstattet. Bei einem Totalschaden werden die Wiederherstellungskosten ersetzt. Die Entschädigungsobergrenze unterscheidet sich abhängig vom Versicherungsprodukt, wird aber im Normalfall an den Wert des Objekts angepasst.
Die Entschädigungsobergrenze fällt bei der Mobilheimversicherung von Vivema wie folgt aus:
Entschädigungsobergrenze | |
Mobilheim | € 40.000,- bis € 180.000,- |
Hausrat | € 6.000,- bis € 36.000,- |
Standplatzhaftpflicht | € 5.000.000,- |
Welche Gefahren sind versichert?
Das Mobilheim ist vor Einbruch, Elementarschäden, Feuer, Hagel, Leitungswasserschäden, Steinschlag und Sturm versichert.
Diebstahl & Elementarschäden
Bei Einbrüchen sind auch dadurch entstandene Schäden versichert. Diese bezeichnet man als Vandalismus und übersteigen häufig den Schaden des Diebstahls an sich. In die Kategorie Elementarschäden fallen hingegen: Erdbeben, Lawinen, Schneedruck und Überschwemmungen. Diese können – abhängig vom Standplatz – teilweise sehr selten auftreten. Wenn jedoch einmal ein Elementarschaden auftritt, kann das schnell in einem Totalschaden enden. Deshalb sollte dieser Schutz immer inkludiert sein.
Feuerschäden, Hagel & Sturm
Bei den Feuerschäden ist Brand, Blitzschlag und Explosion mit eingeschlossen. Damit sind die meisten Gefahren in diesem Bereich versichert. Da im Mobilheim häufig Gas zum Einsatz kommt, ist die Versicherung vor Explosionen äußerst empfehlenswert. Das selbe gilt für Hagel, Sturm und Steinschlag: diesen Gefahren ist man als Dauercamper mit einem Mobilheim vermehrt ausgesetzt. Aus diesem Grund sind diese Gefahren fast immer versichert.
Schaden an der Wasserleitung
Schäden, die durch das Leitungswasser verursacht werden, wie z.B. bei einer Beschädigung der Wasserleitung, können ebenfalls versichert werden. Dies ist bei der Vivema Mobilheimversicherung gegen einen kleinen Aufpreis möglich.
Glasbruch versichern
Glas ist fragil und kann leicht kaputt gehen. Daher macht es sich bezahlt eine Mobilheimversicherung mit Glasbruchschutz abzuschließen. Zu beachten gilt dabei welche Arten von Glas im Versicherungsschutz inkludiert sind. Denn abhängig vom jeweiligen Versicherungsprodukt sind neben Fenstern auch Spiegel, Kochflächen aus Glas sowie künstlerisch bearbeitete Platten, Scheiben und Spiegel aus Glas versichert.
Personenschaden
Die Haftpflichtversicherung – auch Standhaftpflichtversicherung genannt – stellt einen der wichtigsten Bausteine der Mobilheimversicherung dar. Denn vor allem Personenschäden und daraus resultierende Haftpflichtansprüche können teuer zu stehen kommen. Die Standhaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden, und deckt die Prüfung der Haftpflichtfrage sowie die Abwehr unbegründeter Ansprüche ab.